
Arztstrafrecht
Vorsitzender:
| Rechtsanwalt Rüdiger Weidhaas Rechtsanwälte Fleckenstein, Weidhaas & Kollegen Heinigstraße 17-19 67059 Ludwigshafen |
Tel.: 0621 591000 Fax: 0621 5910059 weidhaas [at] rechtsanwalt.lu.de |
Die Arbeitsgruppe Arztstrafrecht wendet sich an den Kreis von Kolleginnen und Kollegen die einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Berufsausübung auf die Schnittstelle zwischen Medizinrecht und Strafrecht gelegt haben.
Die Arbeitsgruppe hat sich folgende Ziele gesetzt:
- Den Meinungs- und Informationsaustausch innerhalb strafrechtlich interessierten Medizinrechtler. Die Kenntnis von Ermittlungsansätzen die noch nicht zu veröffentlichten Urteilen geführt haben, setzen den beratenden Anwalt in die Lage präventiv Strafverfolgung zu vermeiden. Nachdem die Ermittlungsbehörden immer neue Ermittlungsansätze entdecken, muss spiegelbildlich auf der Seite der strafrechtlich interessierten Medizinrechtler ein vergleichbares Netzwerk vorhanden sein.
- Die Sensibilisierung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht für die strafrechtlich relevanten Themenbereiche. Dabei geht es um das werben möglichst frühzeitig einen Strafrechtler hinzu zu ziehen, bevor irgendwelche ˜ regelmäßig dann irreversiblen ˜ Fakten geschaffen werden, die sich im späteren Strafverfahren für die Mandanten verheerend auswirken können. Für einen Strafrechtler ist dies meist einfach zu bewerkstelligen: Wie z.B. die Vermeidung von Sacherklärungen oder Gar Einlassung des Mandanten ohne zuvor Akteneinsicht genommen zu haben, das verabsäumen der Installation eines Zeugenbeistands falls kritische Zeugen von den Ermittlungsbehörden befragt werden u.a.
Die Arbeitsgruppe trifft sich jeweils im Vorfeld der Frühjahrs- und Herbsttagungen der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht.