Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht

im Deutschen Anwaltverein

Arzthaftungsrecht

Vorsitzender:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Karl Otto Bergmann
Hafenstr. 14
59067 Hamm
Tel.: 02381 97235-0  
Fax: 02381 235-10 
info [at] bergmannpartner.com

In der Arbeitsgruppe „Arzthaftungsrecht“ der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht finden sich sowohl Kollegen von der Aktivseite, als auch Kollegen von der Passivseite, die hier – jenseits der Begegnungen auf den Gerichtsfluren – Gelegenheit zum Gedankenaustausch haben sollen. Die spannenden Themen des sich rasant weiter entwickelnden Arzthaftungsrechts aus den konträren Perspektiven von Patienten und Behandlern zu betrachten, ist unser Ziel. Dabei sehen wir uns mit den anderen Bereichen der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht ebenso verbunden, wie auch Ärzte die medizinische Behandlung nicht losgelöst von dem Klinik- oder Praxisalltag betrachten können. Es ist uns wichtig, die Qualität der Arbeit im Arzthaftungsrecht zu erhalten und zu fördern, weshalb regelmäßig Fortbildungen für unsere Mitglieder stattfinden.

 

Vergangene Tagungen

Das letzte Treffen der Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht fand anlässlich der Herbsttagung am 7. Oktober 2011, 10 bis 12.30 Uhr, in Berlin statt.

Referate:

"Einführung in das Gendiagnostikgesetz und seine Bedeutung für die Arzthaftung"
Rechtsanwältin Dr. Kerrin Schillhorn, Köln

"Primärschaden und Sekundärschaden im Arzthaftpflichtrecht
Einführung und Grundlagen"
Rechtsanwalt Dr. Max Middendorf, Hamm

"Einzelfälle der Abgrenzung Primär-/Sekundärschaden"
Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Teubner, Jena

 

8. April 2011
anlässlich der Frühjahrstagung der AG Medizinrecht

Referate:
Kommunikationsproblem Arzt-Anwalt-Patient-Haftpflichtversicherer
Juristische Implikationen

Rechtsanwalt Prof. Dr. Karl Otto Bergmann, Hamm

Typische Fehlerquellen bei der Kommunikation Arzt-Anwalt-Patient-Haftpflichtversicherer
Rechtsanwalt Matthias Teichner, Hamburg

Was der Arzt sagen darf – Transparenz als beste Vorsorge
Rechtsanwalt Dr. Thomas Doms, Celle