Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht

im Deutschen Anwaltverein

Deutsches Gesundheitsrechtsforum in Bremen

Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein führte am 7. und 8. März 2008 in Kooperation mit dem Institut für Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR) der Universität Bremen das fünfte Deutsche Gesundheitsrechtsforum Bremen durch.

Diese Kooperationsveranstaltung zwischen wissenschaftlicher Forschung und Praxis bot eine große Themenvielfalt, die die Rekordzahl von 219 Teilnehmern nach Bremen lockte. Diese anspruchsvolle Veranstaltung begann mit der Begrüßung von Prof. Dr. Dieter Hart für das Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen und den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Justizrat Dr. Bernd Luxenburger (Saarbrücken). Der Freitagvormittag stand unter dem Themenkomplex „Arzthaftungsrecht“. Dazu hielt zunächst Prof. Dr. Dieter Hart (Bremen) ein einführendes Referat zu „Das Verhältnis von Arzneimittelrecht und Arzthaftungsrecht“. Anschließend gab Richter am Bundesgerichtshof Karlheinz Stöhr (Karlsruhe) einen Überblick über die „Neuere Rechtsprechung des BGH zur Arzthaftung bei Arzneimittelbehandlungen“; dabei ging er zunächst auf grundlegende ältere Urteile, wie „Myambutol“ und „Cyclosa“ und anschließend auf neuere Urteile von 2007 zur Aufklärung bei Heilversuchen und neuen Behandlungsmethoden ein. Er kam dabei zu dem Fazit, dass bei der Anwendung von neuen Behandlungsmethoden und Heilversuchen für Aufklärung und Behandlungen die gleichen Grundsätze für neue Medikamente wie für alte Medikamente gelten. Anschließend moderierte Prof. Dr. Dieter Hart den Vortrag von Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig (Berlin) zur „Arzneimittelanwendungssicherheit aus der Sicht der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft“ sowie „Die Festlegung des Behandlungsstandards unter Unsicherheitsbedingungen“ von Prof. Dr. Benedikt Buchner (Bremen).

Der nächste Themenblock befasste sich mit dem spannenden Gebiet „Das Verhältnis von (Arzneimittelrecht) und SGB V am Beispiel Bevacizumab/Ranibizumab (Avastin/Lucentis)“. In dieser Blockveranstaltung befasste sich Prof. Dr. Bernd Mühlbauer (Bremen) mit „Klinische Pharmakologie“ und Prof. Dr. Robert Francke (Bremen) mit den „Strukturfragen von AMG/SGB V“. Rechtsanwalt Reinhold Preißler (Fürth) schilderte die praktische Sicht eines Rechtsanwalts  zu diesem Thema unter dem kurzen Titel „Der Fall“ und schließlich referierte Dr. Rainer Hess, der der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (Siegburg), „Zur Koordination der arzneimittelbezogenen Steuerungsinstrumente nach SGB V“. Diese Veranstaltung zog eine sehr lange und intensive Diskussion nach sich, an der sich viele Teilnehmer der Tagung beteiligten. Der folgende Themenblock „Zur Delegation ärztlicher Leistungen an die Pflege“ wurde von Prof. Dr. Buchner (Bremen) moderiert. Zunächst legte die Referentin Karin Höppner vom SVR-Gesundheit (Bonn) „Die Position des SVR Gesundheit zur Delegation ärztlichen Leistungen“ dar. Eine andere Sicht brachte Rechtsanwalt Dr. Rudolf Ratzel (München) ein, unter dem Titel „Begrenzung der Delegation ärztlicher Leistungen auf Nichtärzte durch Berufs- und Haftungsrecht – de lege lata und de lege ferenda“. Aufgrund einer sehr kontroversen und lebhaften Diskussion verschob sich der mitreißende und engagierte Vortrag von Rechtsanwalt Harald Wostry (Essen) zu den „Auswirkungen der Neufassung des Korruptionstatbestandes nach § 299 StGB auf Ärzte“ nach hinten. Trotz der späten Stunde lauschten die Teilnehmer begeistert seinen Ausführungen. Nach einer anschließenden Diskussion fand die jährliche Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht statt. Der Vorsitzende, Rechtsanwalt Justizrat Dr. Bernd Luxenburger, stellte die Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft dar. Rechtsanwältin Schulz-Hillenbrand (Würzburg) referierte als Schatzmeisterin über den Kassenstand. Dem Geschäftsführenden Ausschuss und der Geschäftsstelle wurde Entlastung erteilt.

Der Samstag stand unter dem Themenkomplex „Probleme um das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz“. Dieses insbesondere für Praktiker wichtige Thema fand bei den Teilnehmern großen Zuspruch. Unter der Moderation von Rechtsanwalt Dr. Rudolf Ratzel (München) referierte zunächst Rechtsanwalt Peter Greve (Kiel) über die „Vereinbarkeit des Bundesmantelvertrags mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz“. Anschließend referierten Rechtsanwalt Rainer Beeretz (Freiburg) und Rechtanwältin Dr. Karin Hahne (Frankfurt) über die „Praktische Erfahrung mit der Umsetzung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes“. Rechtsanwalt Beeretz befasste sich dabei insbesondere mit der Teilzulassung, der Filialisierung und den medizinischen Versorgungszentren während Rechtsanwältin Dr. Hahne sich auf die Anstellung in der Vertragsarztpraxis und die Berufsausübungsgemeinschaften konzentrierte. Im Anschluss referierte der leitende Ministerialrat Dr. Frank Stollmann (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW) zu „Die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Leistungserbringung (§ 116 b SGB V) – Rechtsfragen, praktische Erfahrungen“. Abschließendes Referat der Tagung bildete der Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Franz Josef Dahm (Essen) zur „Verpflichtung zur Aufnahme der Tätigkeit nach § 19 Abs. 3 Ärzte ZV“.

Die nächste Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht findet vom 10. bis 12. Oktober 2008 statt. Dabei handelt es sich um die Jubiläumstagung „10 Jahre Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht“. Informationen über die Fahrt von Kiel nach Oslo und zurück erteilt Herr Hopf, DeutscheAnwaltAkademie, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel: 030/72 61 53 180, Fax: 030/72 61 53 188, e-mail: hopf@anwaltakademie.de.