Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht

im Deutschen Anwaltverein

Frühjahrstagung in Erfurt

Mit vollen Sälen und einem neuen Teilnehmerzahlenrekord fand am 27. und 28. April 2007 die 8. Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht statt. Die Mischung der verschiedenen medizinrechtlich relevanten Themen lockte 217 Teilnehmer in die kulturell hochwertige Landeshauptstadt Erfurt.

Wie bereits bei vergangen Tagungen tagten am Freitagvormittag zunächst verschiedene Arbeitsgruppen der Arbeitsgemeinschaft. Diesmal bestand die Möglichkeit an der Arbeitsgruppe „Krankenhausrecht“, welche von Rechtsanwältin Dr. Heike Thomae moderiert wurde, der Arbeitsgruppe „Arztstrafrecht“, welche Rechtsanwalt Rüdiger Weidhaas moderierte und der Arbeitsgruppe „Berufsrecht“, unter Leitung von Rechtanwalt Peter Peikert teilzunehmen. Auch die Arbeitsgruppe „Arzthaftungsrecht“, moderiert von Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Karl-Otto Bergmann, welche mit Richter am Landgericht Steffen Kaiser sowie den Rechtsanwältinnen Dr. Regine Cramer und Dr. Alexandra Jorzig sogar mehrere Referenten bot, wurde gut besucht.

Für diejenigen Teilnehmer, die nicht an den Veranstaltungen der Arbeitsgruppen teilnahmen, begann die Tagung am Freitag mit einem gemeinsamen Mittagessen in der Lobby des Hotels. Dort bot sich bereits die Gelegenheit zum fachlichen Austausch und zur Einstimmung auf die folgenden Vorträge. Die Fachtagung begann mit dem Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ratajczak, welcher zum Thema „Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) in der anwaltlichen Beratung“ referierte. Er kritisierte in seinem Vortrag den Gang der Gesetzgebung: aufgrund der Schnelle des „Durchpeitschens“ des Gesetzes durch den Bundestag, hätte es keine Zeit für die Parlamentarier gegeben, sich mit diesem Gesetz ausreichend zu befassen. Dies sei insbesondere deswegen schade, da durch dieses Gesetz sehr viele weit reichende Systementscheidungen gefällt wurden. Dem sehr engagierten und eingängigen Vortrag zum Thema „Wettbewerb um den GKV-Versicherten-Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern“ von Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk folgte eine lebhafte Diskussion, da auch von den Teilnehmern sehr viele Nachfragen zu diesem Thema kamen. Der Referent befasste sich in seinen Ausführungen insbesondere mit den aktuellen Entwicklungen im Wettbewerb der Krankenkassen, dem Rechtsweg bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten und der Beteiligung von Krankenkassen, dem anwendbaren Recht (UWG und/oder SGB) sowie mit dem Problem der jüngsten Rechtssprechung der Sozialgerichte und des Bundesgerichthofs.

Gestärkt nach einer Kaffeepause lauschten die Teilnehmer gebannt dem Vortrag von Rechtsanwalt Rainer Beeretz zum „Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG): Neue Lösungen – neue Probleme“. Diese stellte er insbesondere an den Regelungen zur Anstellung, Filialisierung und Teilzulassung dar, wobei es aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich war, alle Änderungen und Probleme darzustellen, sondern nur ein Kurzüberblick gegeben werden konnte. Als apothekenrechtliches Thema referierte Rechtsanwalt Dr. Jan Wiesener zum Thema „DocMorris oder die Abkehr vom Leitbild der inhabergeführten Apotheke“. In diesem Vortrag ging es um die Frage, ob es in Deutschland möglich sein kann bzw. muss eine Filialapotheke zu eröffnen, wenn der Hauptsitz im EU-Ausland liegt. Mit dieser Frage ist derzeit auch der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren beschäftigt. Sollte dieser dabei zu dem Ergebnis kommen, dass der Fremd- oder Mehrbesitz rechtswidrig ist, so wird der deutsche Gesetzgeber nicht umhin kommen, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen anzupassen. Im letzten Vortrag am Freitagabend beschäftigte sich Rechtsanwalt Frank Teipel mit dem Thema „Der iatrogene pharmakologische Behandlungsfehler“, dem schädlichen Zusammenwirken von Wirkstoffen aus verschiedenen Medikamenten; viel zu oft würden beim Auftreten von Symptomen, wie beispielsweise Bauchschmerzen, Schmerz- oder Psychopharmaka gegeben, bevor die Ursache der Schmerzen geklärt sei. So hätten neue Studien gezeigt, dass beispielsweise in England und den USA mehr Menschen an unerwünschten Arzneimittelergebnissen sterben als im Straßenverkehr.

Nach Ende dieses Vortrages traf sich ungefähr die Hälfte der Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen im Hotel „Zur Hohen Lilie“ in Erfurts Zentrum sowie anschließend bei sommerlichen Temperaturen in den verschiedenen Cafes und Bars der Innenstadt.

Der Samstag begann mit einem Vortrag von Rechtsanwalt Claus Pfisterer zu „Wettbewerbsklauseln in Sozietätsverträgen und ärztlichen Anstellungsverträgen“. Dabei nahm er sich insbesondere den Fallgruppen „Ausscheiden eines Mitgesellschafters“, „Sonderkonstellationen von Vertragsärzten“, dem „Ausscheiden eines angestellten Arztes“ sowie dem „Praxiskauf“ an. Anschließend berichtete Rechtsanwältin Dr. Nicola Heinmann über „Neue Entwicklung in der Telemedizin“; nach der Kaffeepause ging es weiter mit dem Vortrag von Dr. Jens-Michael Kuhlmann zu „Änderungen der Arbeitsbedingungen von Krankenhausärzten durch neue Ärzte-Tarifverträge“. Dr. Tilman Clausen referierte über die „Beanstandung privatärztlicher Liquidation durch Krankenkassen und Beihilfestellen“ und setze die Schwerpunkte zum einen auf die persönliche Leistungserbringung im Krankenhaus und zum anderen auf § 4 Abs. 2 a GOÄ. Abschließend befasste sich Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Karl-Otto Bergmann mit „der arzthaftungsrechtlichen Judikatur 2006/2007 – Ein Überblick“. Dabei erfasste er anschließend an die Berichterstattung in der ZMGR 2006, 206 den Berichtzeitraum für die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung bis März 2007.

Für diejenigen Interessenten die aus terminlichen Gründen an der Tagung nicht teilnehmen konnten werden die Vorträge zum Teil in einer der nächsten ZMGRs, der Zeitschrift der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, abgedruckt.

Die nächste Tagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht findet am 9. und 10. November 2007 in Berlin statt.

Dr. Katharina Freytag, 08.05.2007